Inhaltsverzeichnis
- Schritt für Schritt: So funktioniert es (inkl. kostenloser Vorlage)
- 1. Kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern
- 2. SCHUFA-Einträge genau prüfen
- 3. Fehlerhafte Einträge richtigstellen
- 4. Relevante Nachweise anhängen
- Wieso kommt es überhaupt zu Falscheinträgen?
- Wie lange werden Ihre SCHUFA Daten gespeichert?
- Was bedeutet das für Sie zusammengefasst?
- Welche Daten können gelöscht werden?
- Kostet es etwas, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen?
- Was, wenn die SCHUFA eine Löschung ablehnt?
- Musterbrief
Die SCHUFA ist den meisten bekannt. Sie speichert Daten über unsere finanzielle Vergangenheit – was leider manchmal zum Problem werden kann. Denn Banken, Vermieter oder auch Mobilfunkanbieter verlassen sich auf diese Informationen, um zu prüfen, ob jemand zuverlässig zahlt.
Jeden Tag werden dadurch rund 320.000 Bonitätsauskünfte erteilt, und viele Menschen merken erst dann, dass ein negativer SCHUFA-Eintrag in ihrer Akte steht.
Falls das bei Ihnen der Fall ist: Keine Sorge! Sie sind nicht allein. Tatsächlich hatte Ende 2023 etwa jede zwölfte volljährige Person in Deutschland mindestens einen negativen SCHUFA-Eintrag. Ein solcher Eintrag kann belastend sein – aber die gute Nachricht ist: Er bleibt nicht für immer!
Viele Menschen wissen nicht, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, Schufa-Einträge löschen zu lassen. Aber wie genau kann man Schufa Einträge löschen? In diesem Artikel erfahren Sie,
welche SCHUFA-Einträge sie löschen lassen können
wann ein Eintrag automatisch verschwindet
was Sie tun können, wenn Ihr Eintrag fehlerhaft ist
und wie Sie Ihre Bonität trotz SCHUFA-Eintrag verbessern können.
Es gibt immer eine Lösung! Egal, wie dein SCHUFA-Eintrag zustande gekommen ist – Sie können aktiv daran arbeiten, dass er verschwindet oder zumindest keine großen Probleme mehr macht. Und dabei helfen wir Ihnen.
Schritt für Schritt: So funktioniert es (inkl. kostenloser Vorlage)
Wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag Probleme bereitet, gibt es gute Nachrichten: Sie können den SCHUFA Eintrag löschen lassen. Der Prozess ist einfacher, als viele denken – und wir zeigen Ihnen, wie es Schritt für Schritt funktioniert. Am Ende stellen wir Ihnen zudem eine kostenlose Vorlage zur Verfügung, die Ihnen dabei hilft, Ihren Antrag an die SCHUFA richtig zu formulieren.
1. Kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern
Der erste Schritt besteht darin, zu verstehen, welche Daten überhaupt über Sie gespeichert sind. Dies können Sie mit einer kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft herausfinden. Sie können die Auskunft entweder online oder postal anfordern:
Über das offizielle SCHUFA-Portal können Sie Ihre Auskunft einfach anfordern.
Alternativ können Sie Ihre Datenkopie auch per Brief anfordern (Adresse: SCHUFA Holding AG, Postfach 10 25 66, 44725 Bochum)
Nach Bestellung wird Ihre Selbstauskunft postalisch an Sie versandt, was einige Wochen dauern kann.
Tipp: Schauen Sie genau hin! Nach Art. 15 DSGVO können Sie als Verbraucher eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anfordern, wobei es sich um eine Datenkopie handelt. Der sogenannte SCHUFA-BonitätsCheck und die SCHUFA-BonitätsAuskunft dagegen sind kostenpflichtig, da sie Verifizierungscodes zum Beleg der Echtheit erhalten.
2. SCHUFA-Einträge genau prüfen
Sobald Sie Ihre Auskunft erhalten haben, sollten Sie die gespeicherten Daten genau unter die Lupe nehmen. Achten Sie dabei insbesondere auf:
Alte Einträge: Möglicherweise ist die gesetzliche Frist schon abgelaufen
Falsche Daten: Sind falsche Beträge angegeben?
Erledigte Schulden: Falls Sie eine Forderung schon beglichen haben, müsste diese unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden.
Falls Ihnen ein Eintrag auffällt, der gelöscht werden müsste, geht es weiter mit dem nächsten Schritt – der Beantragung der Löschung.
3. Fehlerhafte Einträge richtigstellen
Um den fehlerhaften Eintrag löschen oder richtigstellen zu lassen, müssen Sie die SCHUFA schriftlich kontaktieren (per Brief oder per E-Mail).
Formulieren Sie ausdrücklich, um welchen Eintrag es sich handelt und was geändert werden soll. Nu
E-Mail für Korrekturanfragen: info@schufa.de
Tipp: In unserem Schufa löschen Musterbrief (siehe unten) haben wir eine Vorlage für Sie vorbereitet, die Sie einfach an Ihre persönliche Situation anpassen und losschicken können.
4. Relevante Nachweise anhängen
Denken Sie daran, alle wichtigen Unterlagen mit Ihrer Anfrage einzureichen. Dazu zählen zum Beispiel:
Kontoauszüge oder Zahlungsbelege für eine bereits beglichene Forderung
Schriftliche Bestätigungen von Gläubigern
Verträge oder Kündigungsbestätigungen
Sobald die SCHUFA Ihren Antrag erhalten hat, startet die Bearbeitung. Falls alles korrekt ist, wird der fehlerhafte Eintrag entfernt oder korrigiert und Ihre Bonität verbessert sich automatisch. Durch regelmäßige Überprüfungen Ihrer SCHUFA-Auskunft können Sie also auch unter Umständen Ihren SCHUFA Score verbessern.

Wieso kommt es überhaupt zu Falscheinträgen?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann schnell problematisch werden. Vor allem dann, wenn er eigentlich gar nicht berechtigt ist. Doch wie kann es überhaupt passieren, dass falsche oder fehlerhafte Daten in Ihrer SCHUFA-Akte auftauchen? Und welche Informationen werden dort eigentlich gespeichert?
Die SCHUFA arbeitet mit Daten, die von Banken, Händlern und anderen Vertragspartnern gemeldet werden. Doch wie in jedem System können Fehler passieren. Zum Beispiel:
Eine Bank meldet eine offene Forderung, die längst bezahlt wurde.
Ein Unternehmen übermittelt versehentlich falsche Informationen.
Ein alter Eintrag bleibt trotz abgelaufener Frist bestehen.
Jemand anders mit einem ähnlichen Namen wird mit Ihnen verwechselt.
Gerade weil die SCHUFA-Daten von vielen Unternehmen genutzt werden, um Ihre Bonität einzuschätzen, ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob alles korrekt ist.
Wie lange werden Ihre SCHUFA Daten gespeichert?
Schufa-Einträge passieren schnell und können zur Belastung werden. Doch die gute Nachricht ist: Kein Eintrag bleibt für immer! Aber wann verjährt ein Schufa Eintrag dann? Es gibt klare gesetzliche Fristen, nach denen gespeicherte Informationen automatisch gelöscht werden.
Je nach Art der Information unterscheidet sich die Speicherdauer. Hier ein Überblick:
Reibungslos zurückgezahlte Kredite:
➝ Löschung erfolgt 3 Jahre nach der letzten ZahlungBonitätsanfragen:
➝ Werden nach 12 Monaten automatisch entferntVerträge ohne Zahlungsprobleme:
➝ Sofortige Löschung nach VertragskündigungEinträge aus amtlichen Schuldnerverzeichnissen:
➝ Verbleiben für 3 Jahre, danach automatische LöschungPrivat- oder Verbraucherinsolvenzverfahren:
➝ 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöschtNicht fristgerecht beglichene Zahlungsrückstände:
➝ Löschung erfolgt 36 Monate nach der BegleichungSchnell beglichene Zahlungsstörungen
➝ Nach 18 Monaten aus der SCHUFA entfernt
Was bedeutet das für Sie zusammengefasst?
Wenn Sie Ihren Kredit ordnungsgemäß zurückzahlen, bleibt der Eintrag zwar für 3 Jahre bestehen, zeigt aber Ihre gute Zahlungsmoral und wirkt sich positiv auf Ihren Score aus.
Kreditanfragen bleiben nur 12 Monate gespeichert, wirken sich aber nicht negativ auf Ihre Bonität aus.
Falls eine Zahlungsstörung vorliegt, bleibt sie je nach Begleichungszeitraum entweder 18 oder 36 Monate bestehen.
Daten aus Schuldnerverzeichnissen werden nach 3 Jahren gelöscht, selbst wenn sie noch sichtbar sind.
Welche Daten können gelöscht werden?
Das Wichtigste vorab. Nicht alle in der SCHUFA gespeicherten Daten beeinflussen Ihre Bonität. Jedoch können Sie manchmal Einträge aus der SCHUFA vorzeitig löschen. Dazu zählen:
Einige Informationen werden zwar von der SCHUFA gespeichert, beeinflussen Ihren Bonitätsscore aber nicht. Diese Daten dienen lediglich der Dokumentation und verschwinden nach einer gewissen Zeit automatisch.
Ein Beispiel dafür ist die Kreditkonditionenanfrage. Wenn Sie bei einer Bank lediglich die Konditionen eines Kredits anfragen, wird das zwar vermerkt, hat aber keinen Einfluss auf Ihre Bonität. Nach 12 Monaten werden diese Anfragen automatisch gelöscht, Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Fallen Ihnen in Ihrer SCHUFA-Auskunft Fehlermeldungen oder falsche Einträge auf, haben Sie das Recht auf eine sofortige Korrektur oder Löschung – auch vor der Frist. Dazu zählen zum Beispiel zurückgezahlte Kredite, falsche persönliche Daten oder nichtexistierende Forderungen.
Die Löschung dieser Daten können Sie schriftlich bei der SCHUFA beantragen. Nutzen Sie dazu am besten unseren Musterbrief.
SCHUFA-Einträge haben eine vorgeschriebene Löschfrist. Ist diese abgelaufen, darf die SCHUFA die Daten nicht mehr speichern. Vergleichen Sie Ihre Einträge mit der obenstehenden Tabelle über Löschfristen, um herauszufinden, ob der Eintrag gelöscht werden kann.
Kostet es etwas, SCHUFA-Einträge löschen zu lassen?
Viele fragen sich ob, wenn sie einen Eintrag bei der SCHUFA löschen lassen, Kosten anfallen. Liegt ein rechtmäßig falsche SCHUFA-Eintrag vor, enstehen keinerlei Kosten für Sie, diesen Eintrag löschen zu lassen.
Was, wenn die SCHUFA eine Löschung ablehnt?
Falls die SCHUFA eine Korrektur oder Löschung ablehnt, keine Sorge. Es gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie die Daten gelöscht werden können.
Direkt beim Unternehmen nachfragen: Falls ein Unternehmen einen Eintrag gemeldet hat, können Sie sich direkt dort beschweren und eine Bestätigung der Löschung verlangen.
An die Datenschutzbehörde wenden: Falls Sie sich sicher sind, dass Ihre Daten unrechtmäßig gespeichert werden, können Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.
Geduld haben: Einige Einträge bleiben eine gewisse Zeit bestehen – aber sie verschwinden nach Ablauf der gesetzlichen Fristen automatisch. Falls die Daten also keinen bedeutenden Einfluss auf Ihre Bonität haben, können Sie einfach auf die Löschungsfrist warten.
Musterbrief
Bitte um Korrektur/Löschung eines fehlerhaften SCHUFA-Eintrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 33 BDSG die Berichtigung meines SCHUFA-Eintrags. In meiner SCHUFA-Auskunft vom [Datum] ist folgender Eintrag enthalten, der fehlerhaft ist:
Eintrag: [Genaue Bezeichnung des fehlerhaften Eintrags]
Grund der Berichtigung: [Warum ist der Eintrag falsch?]
Korrekturvorschlag: [Wie soll der Eintrag richtiggestellt werden?]
Ich bitte Sie, diesen Eintrag zu überprüfen und entsprechend zu berichtigen oder zu löschen. Im Anhang finden Sie alle notwendigen Nachweise.
Für eine Rückmeldung oder weitere Informationen erreichen Sie mich unter [Ihre E-Mail-Adresse] oder [Ihre Telefonnummer].
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Ihr Name]