Inhaltsverzeichnis
- Ablauf einer Scheidung
- Gerichtskosten einer Scheidung
- Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
- Formel zur Verfahrenswertberechnung
- Beispielrechnung zum Verfahrenswert
- Wie werden Gerichtsgebühren berechnet?
- Wie können Gerichtsgebühren gespart werden?
- Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren bei einer Scheidung?
- Welche Gebühren fallen konkret an?
- Beispielrechnung
- Finanzielle Unterstützung bei einer Scheidung
- Verfahrenskostenhilfe
- Kreditfinanzierung
Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Zäsur, sondern auch eine rechtliche und finanzielle Herausforderung. Viele Paare, die vor einer Scheidung stehen, stellen sich daher die Frage: Was kostet eine Scheidung – und wie läuft sie überhaupt ab? Dabei ist der Entschluss zur Scheidung keine Seltenheit in deutschen Haushalten. In 2024 ließen sich insgesamt 129.300 Ehepaare scheiden.
Scheidungen in Deutschland sind mit Kosten verbunden, da sie nur vor Gericht und unter Beteiligung von Anwälten durchgeführt werden können. Dadurch entstehen sowohl Gerichts- als auch Anwaltskosten.
Wie hoch die Kosten am Ende ausfallen, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere vom Einkommen der Ehepartner, vom Vermögen sowie davon, ob weitere Streitpunkte wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich vor Gericht geklärt werden müssen.
Dieser Artikel erklärt, wie eine Scheidung abläuft, worauf geachtet werden sollte, um die Kosten möglichst gering zu halten, und gibt Tipps und Hinweise, um diese Zeit möglichst problemlos zu bewältigen.

Ablauf einer Scheidung
Bevor es um konkrete Kosten geht, lohnt sich ein Blick auf den grundlegenden Ablauf eines Scheidungsverfahrens. In Deutschland folgt jede Scheidung einem klar geregelten rechtlichen Prozess.
Das Trennungsjahr
Grundsätzlich verlangt das deutsche Familienrecht ein Trennungsjahr, bevor eine Ehe geschieden werden kann (§ 1565 BGB).
Das bedeutet:
Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben.
Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung stattfinden.
Ziel dieser Frist ist es, sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich endgültig gescheitert ist.
Nur in seltenen Fällen – etwa bei schweren Härtefällen – kann eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr erfolgen.
Während dieser Zeit werden häufig bereits wichtige Fragen geklärt, zum Beispiel:
Unterhalt
Wohnsituation
Umgang mit gemeinsamen Kindern
Vermögensaufteilung
Je mehr Punkte in dieser Phase einvernehmlich geregelt werden, desto günstiger kann später das Scheidungsverfahren ausfallen.
Beauftragung eines Anwalts
In Deutschland gilt beim Scheidungsverfahren Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG).
Das bedeutet: Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
Dabei gibt es zwei mögliche Szenarien:
Einvernehmliche Scheidung
Nur ein Ehepartner beauftragt einen Anwalt.
Der andere stimmt der Scheidung zu.
Dadurch können Kosten deutlich reduziert werden.
Streitige Scheidung
Beide Ehepartner haben jeweils einen eigenen Anwalt.
Die Kosten steigen entsprechend.
Einreichung des Scheidungsantrags
Der Anwalt reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Das Gericht:
prüft die Unterlagen
berechnet den Verfahrenswert
fordert einen Gerichtskostenvorschuss
leitet das Verfahren ein
Erst wenn der Vorschuss bezahlt wurde, wird das Verfahren fortgesetzt.
Versorgungsausgleich
Ein wichtiger Bestandteil jeder Scheidung ist der Versorgungsausgleich.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.
Das Gericht fordert hierfür Informationen von Rentenversicherungsträgern und anderen Versorgungssystemen an. Dieser Schritt kann mehrere Monate dauern und beeinflusst ebenfalls den Verfahrenswert.
Scheidungstermin vor Gericht
Sind alle Unterlagen vollständig, legt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung fest. Der Termin selbst ist relativ kurz und dauert häufig nur wenige Minuten.
Dabei prüft das Gericht:
ob das Trennungsjahr eingehalten wurde
ob beide Ehepartner die Scheidung wollen
ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Anschließend spricht das Gericht die Scheidung aus. Nach Ablauf einer kurzen Frist wird der Beschluss rechtskräftig – und die Ehe gilt offiziell als beendet.
Gerichtskosten einer Scheidung
Neben den Anwaltsgebühren fallen bei jeder Scheidung auch Gerichtskosten an.
Im Vergleich zu den Anwaltskosten sind diese häufig relativ gering, gehören aber dennoch zu den unvermeidbaren Kosten eines Scheidungsverfahrens.
Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Gesetz über Kosten in Familiensachen (FamGKG).
Die Kosten werden anhand des Verfahrenswerts bestimmt.
Jedes Gericht legt diesen Wert nach eigenem Ermessen fest (§ 43 Abs. 1 FamGKG).
Je höher der Verfahrenswert, desto höher die Gebühren.
Der Verfahrenswert erhöht sich, wenn das Gericht über zusätzliche Punkte entscheiden muss, etwa Sorgerecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensfragen – und damit steigen auch die Gerichtskosten.
Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
Die Höhe der Scheidungskosten hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert ab, der als zentrale Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren dient. Abhängig ist dieser vom Nettoeinkommen, Vermögen sowie Versorgungsausgleich der Scheidungsparteien.
Nettoeinkommen berechnen
Für die Berechnung des Verfahrenswerts wird zunächst das gemeinsame monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner ermittelt. Bei Angestellten dient dafür meist der Durchschnitt der letzten drei Gehaltsabrechnungen vor Einreichung des Scheidungsantrags.
Selbstständige berechnen ihr durchschnittliches Monatseinkommen auf Basis der Nettoeinkünfte der letzten drei Jahre.
Vom gemeinsamen Nettoeinkommen kann pro Kind ein pauschaler Unterhaltsfreibetrag von etwa 250–300 Euro abgezogen werden. Das so ermittelte Einkommen wird anschließend mit drei Monaten multipliziert, da für den Verfahrenswert grundsätzlich das Nettoeinkommen beider Partner aus drei Monaten angesetzt wird (§ 43 Abs. 2 FamGKG).
Vermögen berechnen
Auch vorhandenes Vermögen kann den Verfahrenswert erhöhen. Berücksichtigt werden dabei vor allem größere Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Sparguthaben, während Hausrat, ein durchschnittlicher Pkw oder kleinere Geldbeträge in der Regel außen vor bleiben.
Zunächst wird das gesamte Vermögen beider Ehepartner ermittelt, wobei bestehende Schulden abgezogen werden. Anschließend werden Freibeträge berücksichtigt, deren Höhe je nach Gericht variieren kann und häufig zwischen etwa 15.000 und 60.000 Euro pro Ehepartner liegt. Teilweise werden auch zusätzliche Freibeträge für Kinder angesetzt. Diese Entscheidung liegt jeweils bei den verantwortlichen Gerichten.
Vom verbleibenden Vermögen wird in der Praxis meist nur ein geringer Anteil – häufig etwa fünf Prozent – in den Verfahrenswert einbezogen. Dadurch kann sich die Grundlage für Gerichts- und Anwaltskosten entsprechend erhöhen.
Versorgungsausgleich
Neben Einkommen und Vermögen wirkt sich auch der Versorgungsausgleich auf den Verfahrenswert aus. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner aufgeteilt. Dieser Schritt ist grundsätzlich verpflichtend und wird vom Gericht automatisch geprüft.
Für die Berechnung berücksichtigt das Gericht sowohl Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch aus privaten oder betrieblichen Altersvorsorgen. Für jedes vorhandene Versorgungsanrecht wird der Verfahrenswert erhöht. Üblicherweise setzt das Gericht dafür zehn Prozent des Nettoeinkommens aus drei Monaten an, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Anrecht (§ 50 FamGKG).
In bestimmten Fällen entfällt der Versorgungsausgleich, etwa wenn die Ehe nur sehr kurz angehalten hat. Dann wirkt sich dieser Schritt auch nicht auf den Verfahrenswert und damit auf die späteren Scheidungskosten aus.
Formel zur Verfahrenswertberechnung
Mit dieser Formel ist es möglich, den Verfahrenswert des Prozesses selbst zu berechnen.
Nettoeinkommen beider Ehepartner abzgl. Unterhaltsfreibetrag von 250 Euro je Kind | x 3 |
+ | |
Vermögen beider Ehepartner abzgl. Freibetrag¹ u. abzgl. Kinderfreibetrag² | x 0,05 |
+ | |
10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehepartner | x Anzahl der Rentenanrechte |
= Verfahrenswert | |
¹ 15.000 - 64.000 Euro pro Ehegatte (je nach Oberlandesgericht); ² 0 - 35.000 (je nach Oberlandesgericht) | |
Beispielrechnung zum Verfahrenswert
Martin und Laura sind seit zehn Jahren verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (8 Jahre). Sie möchten sich scheiden lassen. Martin verdient monatlich 3.200 Euro netto, Laura 1.800 Euro netto. Martin hat 80.000 Euro Ersparnisse, Laura 30.000 Euro.
Martin ist Angestellter und zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Laura hat ebenfalls Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie zusätzlich eine betriebliche Altersvorsorge. Insgesamt müssen also drei Rentenanwartschaften berücksichtigt werden.
Der Verfahrenswert in diesem Beispiel berechnet sich wie folgt:
(3.200 Euro + 1.800 Euro – 250 Euro) × 3 = 14.250 Euro
Wir ziehen für das gemeinsame Kind pauschal 250 Euro ab und multiplizieren das bereinigte Nettoeinkommen mit drei Monaten.
(80.000 Euro + 30.000 Euro – 60.000 Euro) × 0,05 = 2.500 Euro
Wir gehen von einem Freibetrag von insgesamt 60.000 Euro (je 30.000 Euro pro Person) aus. Vom verbleibenden Vermögen werden fünf Prozent berücksichtigt und zum Verfahrenswert addiert.
(3.200 Euro + 1.800 Euro) × 3 Monate = 15.000 Euro
(15.000 Euro × 0,1) × 3 Anrechte = 4.500 Euro
Für jede Rentenanwartschaft werden zehn Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens aus drei Monaten angesetzt.
Der gesamte Verfahrenswert der Scheidung von Martin und Laura beträgt damit:
14.250 Euro + 2.500 Euro + 4.500 Euro = 21.250 Euro
Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten.
Wie werden Gerichtsgebühren berechnet?
Mit der Berechnung des Verfahrenswerts ist der größte Teil der Arbeit bereits erledigt. Nun können die Gerichtsgebühren in der Tabelle des Familiengerichtskostengesetzes abgelesen werden. Wichtig ist zu beachten, dass bei einer Scheidung stets der doppelte Gebührensatz anfällt. Die Kosten in der nachfolgenden Tabelle zeigen die aktualisierten Gebühren, die die Erhöhungen zum 01. Juni 2025 beinhalten.
Verfahrenswert bis | Einfache Gebühr seit 01. Juni 2025 | Gerichtskosten |
|---|---|---|
3.000 € | 125,50 € | 250 € |
4.000 € | 148 € | 296 € |
5.000 € | 170,50 € | 341 € |
6.000 € | 193 € | 386 € |
7.000 € | 215,50 € | 431 € |
8.000 € | 238 € | 476 € |
9.000 € | 260,50 € | 521 € |
10.000 € | 283 € | 566 € |
13.000 € | 313,50 € | 627 € |
16.000 € | 344 € | 688 € |
19.000 € | 374,50 € | 749 € |
22.000 € | 405 € | 810 € |
25.000 € | 435,50 € | 871 € |
30.000 € | 476 € | 952 € |
35.000 € | 516,50 € | 1.033 € |
40.000 € | 557 € | 1.114 € |
45.000 € | 597,50 € | 1.195 € |
50.000 € | 638 € | 1.276 € |
Quelle: Anlage 2 zu § 28 Absatz 1 Satz 3 FamGKG
Da sich der Verfahrenswert in genanntem Beispiel auf 21.250 € belief, befinden sich die Gebühren in der Kategorie „Verfahrenswert bis 22.000 €“. Somit fällt eine einfache Gebühr von 405 € an und die Gerichtskosten für Martin und Laura belaufen sich auf 810 Euro.
Wie können Gerichtsgebühren gespart werden?
Mit einer Scheidung gehen viele Fragen einher, die vor Gericht geklärt werden können – jedoch zusätzliche Kosten verursachen. Die Gerichtskosten selbst sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Abgesehen vom Versorgungsausgleich entscheidet das Gericht über weitere sogenannte Folgesachen nur, wenn diese ausdrücklich beantragt werden. Dazu zählen beispielsweise Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder der Zugewinnausgleich. Solche Verfahren erhöhen den Verfahrenswert und damit auch die Kosten – beim Unterhalt etwa um den Betrag eines Jahres (§ 51 FamGKG).
Daraus ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, die Gerichtskosten möglichst gering zu halten:
Einvernehmliche Scheidung anstreben
Der größte Kostenfaktor entsteht, wenn das Gericht über zusätzliche Streitpunkte entscheiden muss. Eine vorherige Klärung aller wichtigen Fragen ist daher empfehlenswert, zum Beispiel bei:
Vermögensaufteilung
Unterhalt
Umgang mit gemeinsamen Kindern
Je weniger das Gericht klären muss, desto niedriger bleibt der Verfahrenswert.
Folgesachen außergerichtlich regeln
Themen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Sorgerecht können den Verfahrenswert erheblich erhöhen. Wenn diese Punkte privat oder mit anwaltlicher Unterstützung außerhalb des Gerichts geregelt werden, bleiben sie im Scheidungsverfahren außen vor – und verursachen keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Vermögen transparent und realistisch angeben
Da Vermögen in die Berechnung einfließen kann, ist eine realistische Bewertung wichtig. Überhöhte oder unnötig komplizierte Angaben können den Verfahrenswert erhöhen. Gleichzeitig müssen alle Angaben korrekt sein, um spätere Probleme zu vermeiden.
Versorgungsausgleich prüfen
In bestimmten Fällen – etwa bei kurzer Ehedauer – kann der Versorgungsausgleich entfallen. Das reduziert den Verfahrenswert und damit auch die Kosten. Ob das möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Frühzeitig planen
Viele Kosten entstehen nicht nur durch das Verfahren selbst, sondern durch mangelnde Vorbereitung. Wer frühzeitig Klarheit über Einkommen, Vermögen und offene Punkte schafft, kann den Ablauf strukturierter und kosteneffizienter gestalten.
Gericht nur mit Scheidung und Versorgungsausgleich beschäftigen lassen
Möglichst viele Themen (Zugewinnausgleich, Unterhalt, etc.) privat regeln
Wie hoch sind die Rechtsanwaltsgebühren bei einer Scheidung?
Da eine Scheidung in Deutschland nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht beantragt werden kann, sind Anwaltskosten unvermeidlich. Sie machen in der Regel den größten Anteil der gesamten Scheidungskosten aus.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses legt fest, welchen Mindestbetrag ein Anwalt für seine Tätigkeit berechnen muss. In Einzelfällen kann die Scheidung teurer werden, wenn beispielsweise ein Stundenhonorar oder ein Pauschalpreis vereinbart wird – das ist jedoch nur mit Zustimmung möglich. Daher empfiehlt es sich, die Kosten frühzeitig mit dem Anwalt zu klären, bevor eine Vollmacht unterschrieben wird.
Auch bei den Anwaltsgebühren gilt: Grundlage ist der Verfahrenswert der Scheidung. Je höher dieser ist, desto höher fallen die Gebühren aus.
Seit dem 1. Juni 2025 sind die Anwaltskosten durch das Kostenrechtsänderungsgesetz gestiegen. Die gesetzlichen Gebühren wurden dabei spürbar angehoben, was sich auch auf Scheidungsverfahren auswirkt.
Welche Gebühren fallen konkret an?
Im Scheidungsverfahren erhält der Anwalt im Wesentlichen zwei Gebühren:
eine Verfahrensgebühr für die Durchführung des gesamten Scheidungsverfahrens
eine Terminsgebühr für die Teilnahme am Gerichtstermin
Diese Gebühren sind im RVG festgelegt (typischerweise 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) und werden anhand einer Gebührentabelle berechnet. Zusätzlich kommen eine Auslagenpauschale und die Mehrwertsteuer hinzu.
Verfahrenswert bis | Eine Gebühr | 2,5 Gebühren¹ | Gesamt² |
|---|---|---|---|
3.000 € | 235,50 € | 588,75 € | 724,40 € |
4.000 € | 295 € | 737,50 € | 901,40 € |
5.000 € | 354,50 € | 886,50 € | 1.078,40 € |
6.000 € | 414 € | 1.035 € | 1.255,45 € |
7.000 € | 473,50 € | 1.183,75 € | 1.432,50 € |
8.000 € | 533 € | 1.223,50 € | 1.609,50 € |
9.000 € | 592,50 € | 1.481,25 € | 1.786,50 € |
10.000 € | 652 € | 1.630€ | 1.963,50 € |
13.000 € | 707 € | 1.767,50 € | 2.127,10 € |
16.000 € | 762 € | 1.905 € | 2.290,75 € |
19.000 € | 817 € | 2.042,50 € | 2.454,40 € |
22.000 € | 872 € | 2.180 € | 2.618 € |
25.000 € | 927 € | 2.317,50 € | 2.781,60 € |
30.000 € | 1.013 € | 2.532,50 € | 3.037,50 € |
35.000 € | 1.099 € | 2.747,50 € | 3.293,30 € |
40.000 € | 1.185 € | 2.962,50 € | 3.549,20 € |
45.000 € | 1.271 € | 3.177,50 € | 3.805 € |
50.000 € | 1.357 € | 3.392,50 € | 4.060,90 € |
¹ 1.3-fache Verfahrensgebühr und 1,2-fache Termingebühr; ² Ges. Anwaltsgebühren inkl. Auslagenpauschale und MwSt. für Scheidung mit einem Rechtsanwalt | |||
Quelle: Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG
Beispielrechnung
Zur Veranschaulichung erneut das Beispiel anhand von Martin und Laura, welches einen Verfahrenswert von 21.250 Euro beinhaltet.
Für einen Verfahrenswert in dieser Größenordnung liegt eine einfache Anwaltsgebühr bei rund 850–900 Euro. Daraus ergeben sich inklusive Verfahrens- und Termingebühr sowie Nebenkosten Gesamtkosten von etwa 2.600 Euro für einen Anwalt.
Zusammen mit den Gerichtskosten ergibt sich für die Scheidung insgesamt ein Betrag von rund: 3.000 bis 3.500 Euro
Beauftragen beide Ehepartner jeweils einen eigenen Anwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten entsprechend. Die Gesamtkosten können dann schnell auf über 6.000 Euro steigen.
Tipp zur Kostenreduzierung
Die günstigste Variante ist eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt. Dabei stellt ein Ehepartner den Scheidungsantrag, während der andere lediglich zustimmt. So können die Anwaltskosten oft gemeinsam geteilt und insgesamt deutlich gesenkt werden.
Voraussetzung: Es besteht Einigung in allen wesentlichen Punkten (z. B. Vermögen, Unterhalt, Kinder).
Finanzielle Unterstützung bei einer Scheidung
Eine Scheidung stellt einen emotional schwierigen Prozess dar, welcher erschwert werden kann, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen.
Verfahrenskostenhilfe
In diesem Fall kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Der Staat unterstützt hier, falls eine Scheidung stattfinden soll, aber nicht finanziert werden kann.
Um die Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, muss ein Formular mit Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ausgefüllt werden, mit Nachweisen wie Kontoauszügen oder Bescheiden.
Das Gericht prüft anschließend, ob finanzielle Bedürftigkeit vorliegt und die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt der Staat ganz oder teilweise die Kosten des Verfahrens.
Kreditfinanzierung
Wenn keine Verfahrenskostenhilfe infrage kommt und die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann ein Kredit eine sinnvolle Option sein. Gerade im Zuge einer Scheidung entstehen häufig mehrere größere Ausgaben gleichzeitig – etwa für Anwalt, Gericht oder eine neue Wohnsituation. Ein Ratenkredit ermöglicht es, diese Kosten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen und die finanzielle Belastung planbar zu gestalten. Wichtig ist dabei, die monatlichen Raten an die veränderte Einkommenssituation anzupassen. Über Plattformen wie Moneezy.de lassen sich Kredite unkompliziert vergleichen, um eine passende Lösung zu finden.

Lasse Nöggerath studiert einen Master of Science in International Business and Management and der University of Southern Denmark. Durch seine Arbeit bei Moneezy verfolgt er das Ziel, komplexe Finanzthemen für Leserinnen und Leser verständlich zu machen, und diesen fundierte finanzielle Entscheidungen zu ermöglichen.
